Schimmel spaltet durch seinen Stoffwechsel die Zellulose von befallenem Papier und baut es dadurch ab. Der Materialabbau kann in einem Jahr bis zu 20 % des befallenen Papiers betragen. Liegt ein mikrobieller Befall vor, so sollte deshalb zügig gehandelt werden. Beim Umgang mit befallenem Schriftgut ist jedoch Vorsicht geboten. Schimmelsporen können eine nachhaltige Gesundheitsgefährdung darstellen. Wie groß diese Gefährdung ist, hängt vor allem davon ab, ob keimfähige Sporen vorhanden sind, aber auch von der Art des Schimmels. Auch abgetötete Sporen können noch eine allergene Wirkung haben.
Alarmsignale
Auf Schimmel weisen pulvrige und pelzige Beläge sowie Stockflecken hin. Auch ein muffiger oder modriger Geruch ist in einem Archiv keine zwangsläufige Begleiterscheinung, sondern ein Warnsignal.
Vorgehen
Zuallererst sind beim Umgang mit schimmelbefallenen Archivalien auf den Gesundheitsschutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu achten. Einschlägig hierfür ist die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung), kurz BioStoffV, vom 15. Juli 2013, sowie die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe – Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut (TRBA 240).
Ist der Gesundheitsschutz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet, so bieten sich für das weitere Vorgehen verschiedene Alternativen an. In den allermeisten Fällen ist die Trocknung und anschließende Trockenreinigung des betroffenen Archivguts das zu empfehlende Vorgehen. Inaktiver Altschimmel kann durch eine mechanische Reinigung, am besten unter einer Sicherheitswerkbank, entfernt werden. Verwendet werden hierzu Latexschwämme, Mikrofasertücher und Zeichenbesen. Unter einer Sicherheitswerkbank kann auch oberflächlicher, keimfähiger Schimmel auf diese Weise entfernt werden.
Nur in Ausnahmefällen ist die Abtötung von Schimmel an Archivgut durch Vakuum-Lagerung, Bestrahlung mit Gamma-Strahlen und Begasung mit Ethylenoxid anzuwenden. Vor einer Begasung oder Bestrahlung von kontaminiertem Archivgut sollte grundsätzlich festgestellt werden, ob noch keimfähiger Schimmel vorhanden ist. Wenn das der Fall ist, ist der Nutzen einer Abtötung abzuwägen. Denn Ethylenoxid selbst ist krebserregend und mutagen, eine zu starke Gamma-Bestrahlung schädigt die Zellulosemoleküle des Papiers und kann den Abbauprozess des Papier dadurch beschleunigen. Bei einer Vakuum-Trocknung können verkapselte Schimmelsporen möglicherweise aktiv bleiben. Vor allem aber sind Schimmelsporen ubiquitär, also überall vorhanden. Eine Abtötung verhindert deshalb grundsätzlich nicht einen erneuten Schimmelbefall. Wichtiger sind geeignete Lagerungsbedingungen, auf die wir unter Schadensprävention hinweisen.