Eine Auswahl verschiedener Archivkartons auf einem Tisch.

Liegende oder stehende Lagerung?

Für die befristete Aufbewahrung in Registraturen wird Schriftgut in der Regel in Ordnern, Schubern oder sogenannten „Archivboxen“ stehend gelagert. Die meisten öffentlichen Archive haben sich dagegen für die dauerhafte Aufbewahrung von Schriftgut für eine liegende Lagerung entschieden. Sie wird aus bestandserhalterischer Sicht zumeist als papierschonender eingeschätzt. Ganz besonders gilt das für Groß- und Überformate wie große Zeitungsbände sowie plan gelegte Karten und Pläne. Aber gerade in diesem Bereich machen die räumlichen Möglichkeiten oder die Benutzungsfrequenz nicht selten eine stehende oder hängende Lagerung nötig.

Ungehindert ihrer Vorzüge ist die liegende Lagerung kein Dogma. Während nahezu alle großen Staats- und Kommunalarchive in Deutschland liegend lagern, halten die baden-württembergischen Staatsarchive und das Staatsarchiv Hamburg an ihrer stehenden Lagerung fest. Denn auch diese Lagerungsart hat gute Argumente für sich. Die bei der liegenden Lagerung allgemein übliche Stapelung von zwei bis drei Kartons übereinander wird dabei vorausgesetzt.

Unten auf der Seite können Sie eine Übersicht über die Vor- und Nachteile der stehenden/liegenden Lagerung herunterladen. Ausführliche Hinweise zur Lagerung der unterschiedlichen Archivaliengattungen (z. B. fotografische Materialien, Großformate, Urkunden etc.) finden Sie im Ratgeber Bestandserhaltung, der für Sie zum Download bereit steht.

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