Handreichung zur Aufbewahrung von Akten im Kontext der Hilfen zur Erziehung
Regelmäßig erreichen uns Anfragen zu den gesetzlichen oder verwaltungsinternen Aufbewahrungsfristen, besonders in der Beratung von Archiven, die für die Schriftgutverwaltung, Altregistraturen oder die Zwischenarchivierung (mit)zuständig sind. Die Handreichung „Anforderungen zur Aufbewahrungsfrist und Umsetzung der Archivierung von Akten im Kontext der Hilfen zur Erziehung nach dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexualisierte Gewalt bei Kindern und Jugendlichen“ bietet Orientierung zur Aufbewahrung nach § 9b SGB VIII. Die seit dem 1. Juli 2025 veränderte Rechtslage bedingt teilweise deutlich längere Aufbewahrungsfristen bis zu 100 Jahre.
Die bereits zum Ende des letzten Jahres erschienene Handreichung, erarbeitet von der Diakonie Deutschland und dem Evangelischen Erziehungsverband e. V. (EREV), adressiert freie und öffentliche Träger, diakonische sowie andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in der HzE-Akten anfallen. Aus archivischer Sicht ist der Leitfaden vor allem für kirchliche und kommunale Archive hilfreich, die ihre Träger bei der Schriftgutverwaltung beraten oder daran beteiligt sind. Dargelegt wird darüber hinaus der gesetzlich geregelte Anspruch auf Auskunft und Akteneinsicht durch Betroffene im Rahmen laufender Fristen.